Durch ein Gesetz vom Juli 2013 und den §83 Abs. 1 im Elektrizitätswirtschafts und –Organisationsgesetz ElWOG 2010 konnte für alle Strombezieher/innen eine „Opting Out“ Möglichkeit, also Ablehnung eines Smart Meter Zähler als Gerät und nicht nur eine mögliche Funktion, geschaffen werden:
„Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen“.
Hier findest du ein Schreiben an deine E-Werk zur Ablehnung des S-Meters.